Land unterstützt Jenaer Softwareunternehmen bei Einstellung eines neuen FuE Mitarbeiters
Reinholz: Verbesserte Förderung von Forschungspersonal in Thüringer Unternehmen
Für die Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE-Personal) stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt rund 40 Millionen Euro aus ESF- und Landesmitteln zur Verfügung. Die bisherigen Förderregelungen waren im vergangenen Jahr gründlich überarbeitet und zusätzlich neue Fördermöglichkeiten geschaffen worden.
- ÍSo wurden die Förderhöchstbeträge für die Einstellung eines sog. „Innovationsassistenten“ (d.h. eines Hochschulabsolventen wie im Falle der the agent factory GmbH) von 20.000 Euro auf nunmehr 24.000 Euro für das erste Jahr und von 10.000 Euro auf 12.000 Euro für das zweite Jahr angehoben. Fördervoraussetzung bleibt, dass mit dem Innovationsassistenten ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und er im Anschluss an die Förderung mindestens drei Jahre im Unternehmen weiterbeschäftigt wird.
- ÍDie Förderbedingungen für das Thüringen-Stipendium – mit dem die Vergabe von Firmenstipendien an Studenten naturwissenschaftlicher Fächer gefördert wird – haben sich ebenfalls deutlich verbessert: Die Förderquote wurde für mittelständische Unternehmen (KMU) auf 80 Prozent angehoben. Eine spätere Bindung des Stipendiaten an das Unternehmen ist nicht mehr Fördervoraussetzung. Darüber hinaus ist es über das „Thüringen-Stipendium Plus“ jetzt möglich, sowohl ein Firmenstipendium als auch die anschließende Einstellung des Stipendiaten in das Unternehmen als Innovationsassistent zu fördern.
- ÍNeu ist die Möglichkeit, KMU bei der – zeitlich begrenzten – Ausleihe von FuE-Personal aus Forschungseinrichtungen (einschl. Universitäten, Fachhochschulen) oder Großunternehmen zu fördern. Umgekehrt kann auch die vorübergehende Entsendung von FuE-Personal aus kleineren Unternehmen an Forschungseinrichtungen unterstützt werden, um sie dort weiterzuqualifizieren. „Dieses Angebot gibt es sonst nirgendwo in Deutschland“, machte der Wirtschaftsminister deutlich.
Die neue Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung ist Bestandteil des Programms „Thüringen-Technologie“, mit dem das Wirtschaftsministerium die Innovationstätigkeit der Thüringer Wirtschaft fördert. Förderanträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Nähere Informationen und das Antragsformular sind auf der Aufbaubank-Internetseite unter www.aufbaubank.de zu finden.
